Langzeitwohnen
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass bei einem Teil der alleinstehenden wohnungslosen Männer ein über die zeitlich befristete "Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten" (Hilfe gem. §§ 67ff. SGB XII) hinausgehender, längerfristiger Betreuungsbedarf besteht.
In der Vergangenheit wechselten so insbesondere die Bewohner aus dem "67er-Bereich" in unseren Langzeitwohnbereich, bei denen die Vermittlung in eigenständiges Wohnen bzw. ambulant betreute Wohnformen aufgrund ihrer persönlichen Problematik nicht möglich und eine weitere stationäre Unterbringung erforderlich war. Bei den Bewohnern des Langzeitwohnbereiches handelt es sich überwiegend um ältere, alleinstehende wohnungslose Männer über 40 Jahre.
Bei einem Großteil dieser Männer ist eine Suchterkrankung bzw. ein Suchtmittelmissbrauch festzustellen, der teilweise zu weiteren Folgeerkrankungen, Abbauerscheinungen und Schädigungen geführt hat. Im Regelfall liegt der hieraus resultierende Pflege- und Unterstützungsbedarf jedoch unterhalb der Pflegestufe 1 (SGB XI). Bei einigen Bewohnern sind zudem psychische Erkrankungen festzustellen.
Für sämtliche Männer im Langzeitwohnbereich gilt, dass ein umfangreicher hauswirtschaftlicher Betreuungs- und Unterstützungsbedarf besteht, der im Regelfall eine dauerhafte stationäre Hilfe erforderlich macht.