Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Das Hilfeangebot des Christophorushauses orientiert sich an den im Landesrahmenvertrag gem. § 75 SGB XII genannten Zielgruppen, denen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Hilfe zuteil wird gem. §§ 67ff. SGB XII.
Was sind "besondere soziale Schwierigkeiten"?
Aus dem Wortlaut der Durchführungsverordnung zu §§ 67ff. SGB XII ist zu entnehmen, dass besondere soziale Schwierigkeiten dann vorliegen, wenn besondere Lebensverhältnisse derart mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, dass die Überwindung der besonderen Lebensverhältnisse auch die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten erfordert. Besondere Lebensverhältnisse bestehen bei fehlender oder nicht ausreichender Wohnung, bei ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage, bei gewaltgeprägten Lebensumständen, bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder bei vergleichbaren nachteiligen Umständen.
Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten des Hilfesuchenden oder eines Dritten wesentlich eingeschränkt ist, insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, mit der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen Beziehungen oder mit Straffälligkeit.
Im Christophorushaus werden demnach folgende Hilfen angeboten :
- Leistungstyp 29
Integrationshilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten ohne Tagesstrukturierung - Leistungstyp 30
Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten mit psychischen Beeinträchtigungen und Suchtproblematik - Leistungstyp 31
Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten mit erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Im Hinblick auf die beschriebenen Leistungstypen bedeutet dies, dass es sich bei Leitungstyp 29 um Menschen handelt, die in allen Lebensbereichen Förderung benötigen und vorübergehend auf die Übernahme alltäglicher Versorgungsleistungen angewiesen sind.
Leistungstyp 30 beschreibt Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, mit erheblichem Suchtmittelmissbrauch oder Suchtkrankheit, die entweder der Motivation oder Unterstützung bei der Inanspruchnahme spezifischer Hilfeangebote bedürfen oder wegen der Auswirkungen der psychischen Beeinträchtigungen / Sucht besonderer Versorgungsleistungen bedürfen. Eine Übernahme von Tätigkeiten der täglichen Versorgung ist zumindest in Teilbereichen notwendig, in allen übrigen Lebensbereichen steht die Förderung der Selbstständigkeit im Vordergrund.
Leistungstyp 31 beschreibt Männer, die über mehrere Jahre wohnungslos waren oder sich vorwiegend in Einrichtungen der Hilfe gem. §§ 67ff. SGB XII aufhielten und an erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden, die ständige ärztliche Behandlung erfordern.
Sie sind im erheblichem Umfang angewiesen auf die Übernahme der täglichen Versorgung und bedürfen in allen übrigen Lebensbereichen der Förderung. Bei Personen mit einer Suchtkrankheit oder psychischen Beeinträchtigung müssen weitere Erkrankungen vorliegen und den Hilfebedarf prägen.
Für Bewohner, die auch nach der Entlassung aus dem Christophorushaus
Unterstützung und Betreuung in einer eigenen Wohnung benötigen, hält die Bischof-Hermann-Stiftung das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens gem. § 67 SGB XII vor.