Aufnahme

Voraussetzung für eine Aufnahme im Christophorushaus ist, dass der zukünftige Bewohner einen stationären Hilfebedarf gem. §§ 67ff SGB XII aufweist und einem der bei uns angebotenen Leistungstypen zuzuordnen ist.

Ferner sollten Bewerber männlich und über 21 Jahre alt sein. Für Bewerber ohne deutsche Statatsbürgerschaft gelten teilweise besondere Bestimmungen, über die Sie unsere aufnehmenden Sozialarbeiter informieren. Kostenträger der stationären Unterbringung gem. §§ 67ff. SGB XII ist im Regelfall der überörtliche Sozialhilfeträger.

Sollten Sie an einer Aufnahme interessiert sein bzw. noch Fragen zu den Rahmenbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an:

Frau Dubiel oder Herrn Bierbaum
Tel. 0251/6063-356 oder -378
chr.aufnahme@bhst.de

Um Ihnen einen kurzen Überblick und einige Impressionen über das Christophorushaus zu vermitteln, haben Sie hier die Möglichkeit, einen virtuellen Rundgang durch das Haus zu machen.

Was ist für eine Aufnahme erforderlich?
Wie sieht es mit der Kostenbeteilung aus?
Welche Regelungen gelten bei einer Aufnahme in den Langzeitwohnbereich?

Bereich Langzeithilfen / Stationäre Hilfe gem. § 67 SGB XII

Kontakt

Christophorushaus
Soester Strasse 11c
48155 Münster
Telefon: 0251 6063-350

Spendenkonto

Das Christophorushaus ist eine gemeinnützige und mildtätige Einrichtung. Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen wollen, können Sie auf folgendes Konto spenden:

Darlehnskasse Münster (DKM)
IBAN: DE83 4006 0265 0003 5940 02
BIC: GENODEM1DKM

Virtueller Rundgang

Um Ihnen einen kurzen Überblick und einige Impressionen über das Christophorushaus zu vermitteln, haben Sie hier die Möglichkeit, einen virtuellen Rundgang durch das Haus zu machen.

Logo Bistum Münster