Aufnahme
Voraussetzung für eine Aufnahme im Christophorushaus ist, dass der zukünftige Bewohner einen stationären Hilfebedarf gem. §§ 67ff SGB XII aufweist und einem der bei uns angebotenen Leistungstypen zuzuordnen ist.
Ferner sollten Bewerber männlich und über 21 Jahre alt sein. Für Bewerber ohne deutsche Statatsbürgerschaft gelten teilweise besondere Bestimmungen, über die Sie unsere aufnehmenden Sozialarbeiter informieren. Kostenträger der stationären Unterbringung gem. §§ 67ff. SGB XII ist im Regelfall der überörtliche Sozialhilfeträger.
Sollten Sie an einer Aufnahme interessiert sein bzw. noch Fragen zu den Rahmenbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an:
Frau Dubiel oder Herrn Bierbaum
Tel. 0251/6063-356 oder -378
chr.aufnahme@bhst.de
Um Ihnen einen kurzen Überblick und einige Impressionen über das Christophorushaus zu vermitteln, haben Sie hier die Möglichkeit, einen virtuellen Rundgang durch das Haus zu machen.